Weiterbildung

16.01.2021

Taskforce FKS+ – Bayernweite Beratung von Unternehmen

Beratung zu Qualifizierung während Kurzarbeit – Taskforce FKS+ berät zu optimaler Nutzung von Fördermöglichkeiten

Viele Unternehmen sind nach wie vor darauf angewiesen, das Instrument der Kurzarbeit zu nutzen, um auf Nachfrageausfälle zu reagieren. Allerdings können Zeiten der Kurzarbeit auch effizient für die Weiterbildung der Beschäftigten genutzt werden. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurden die Regelungen zur Qualifizierung während Kurzarbeit neugestaltet.

Hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Qualifizierung während Kurzarbeit

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass künftig eine zusätzliche 50-prozentige Erstattung der vom Arbeitgeber bei Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge gewährt werden kann, wenn während der Kurzarbeit eine Qualifizierung durchgeführt wird. Gleichzeitig entfällt die Erfordernis, dass die Weiterbildungsmaßnahme mindestens 50 Prozent des Arbeitszeitausfalls umfassen muss.
Diese Regelung gewinnt ab dem 1. Juli 2021 noch weiter an Bedeutung, da dann die bislang per Verordnung geregelte 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ausläuft und nur noch eine hälftige Erstattung erfolgt.

Durch die Kombination von Kurzarbeit und Qualifizierung können Unternehmen bis Ende 2021 weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme insgesamt mehr als 120 Stunden umfasst und sowohl die Maßnahme als auch der Träger zertifiziert sind. Im Gegensatz zur gängigen Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten erfolgt jedoch keine individuelle Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Die entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen stehen somit grundsätzlich allen Beschäftigten eines Unternehmens offen.

Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge greift auch für Maßnahmen, die auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten und durch einen geeigneten Träger durchgeführt werden – wie zum Beispiel die Vorbereitung auf eine Meisterprüfung.

Weitere Anreize für Qualifizierungsmaßnahmen

Um weitere Anreize zu schaffen, die Zeiten der Kurzarbeit gezielt für Qualifizierungen zu nutzen, wurde zudem eine pauschale Lehrgangskostenerstattung eingeführt. Davon ausgenommen sind Maßnahmen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Die Höhe der Erstattungsbeiträge orientiert sich an der Grundförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz und ist nach Unternehmensgrößen gestaffelt.

Beratung durch Taskforce FKS+

Die Taskforce Taskforce FKS+ berät Unternehmen bei allen Fragen zum Thema Qualifizierung während Kurzarbeit. Gemeinsam mit den Unternehmen ermittelt die Taskforce die konkreten Qualifizierungsbedarfe und leitet individuelle Handlungsfelder ab. Zudem werden Optionen für passgenaue Bildungsprojekte aufgezeigt. Durch die enge Vernetzung mit dem Arbeitgeber-Service der örtlichen Agenturen für Arbeit unterstützt die Taskforce FKS+ optimal bei der Nutzung der Fördermöglichkeiten. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen finden Sie hier .

Weitere Informationen zur Taskforce FKS+ finden Sie hier.